Bildungsurlaub - FAQ
Sie überlegen, ob Bildungsurlaub etwas für Sie wäre, haben aber noch Fragen? Vielleicht können wir hier schon einiges davon beantworten. Die häufigsten Fragen haben wir auf dieser Seite gesammelt. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, kontaktieren Sie uns gern.
Bildungsurlaub/Bildungsfreistellung – was bedeutet das?
Bildungsfreistellung oder „Bildungsurlaub“ bezeichnet den Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, an staatlich anerkannten Bildungsveranstaltungen teilzunehmen. Das Arbeitsendgeld wird während der Teilnahme an der Veranstaltung fortgezahlt. Die Kosten für das Seminar, einschließlich Unterkunft, Verpflegung und Anreise sind von den Teilnehmenden selber zu tragen.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Einen Anspruch auf Bildungsfreistellung haben alle Angestellten sowie Beamtinnen und Beamte des Landes und der Kommunen. Bildungsfreistellung kann erst nach einem Beschäftigungsverhältnis von sechs Monaten in Anspruch genommen werden.
Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen mir zu?
Grundsätzlich soll allen Beschäftigten die Teilnahme an einer einwöchigen Bildungsveranstaltung ermöglicht werden. Der Freistellungsanspruch beträgt deshalb fünf Arbeitstage in einem Kalenderjahr.
In welchen Bundesländern sind die Bildungsurlaube der Fachstelle Ältere anerkannt?
In Schleswig-Holstein, Niedersachen, Hamburg, Hessen und Saarland. Auf Wunsch beantragen wir auch in anderen Bundesländern die Anerkennung auf Bildungsurlaub.
Was ist, wenn ich in einem Bundesland arbeite, in dem dieser Bildungsurlaub nicht anerkannt ist?
In manchen Bundesländern können wir ein weiteres Anerkennungsverfahren in die Wege leiten (z.B. in Berlin und Brandenburg). In Nordrhein-Westfalen und Bremen muss der Bildungsträger anerkannt sein. Das sind wir nicht, da die Fachstelle Alter der Nordkirche zu klein ist. Doch manche Arbeitgeber sind kulant und stellen ihre Mitarbeitende aufgrund der Tatsache frei, dass die Veranstaltung in anderen Bundesländern anerkannt ist. Suchen Sie daher mutig das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber.
Warum werden die Veranstaltungen der Fachstelle Ältere in Mecklenburg-Vorpommern nicht als Bildungsurlaub anerkannt?
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern erklärt die Bildungsurlaub der Fachstelle Ältere als nicht anerkennungsfähig, da sie sich vorwiegend auf das Ende der Erwerbsarbeit und den Übergang in die nachberufliche Zeit beziehen und eine persönliche Auseinandersetzung mit eigenen Zielen und Perspektiven bis zum Ende der Erwerbsarbeit fördern. Das entspricht nicht den Vorgaben des Bildungsfreistellungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Wie beantrage ich den Bildungsurlaub bei meinem Arbeitgeber?
Sie reichen das Formular „Mitteilung an den Arbeitgeber“ zusammen mit dem Seminarplan, beides bekommen Sie bei uns, bei Ihrem Arbeitgeber ein.
Kann der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?
Der Arbeitgeber kann die Freistellung ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Der Arbeitgeber hat die Ablehnung schriftlich unter Angabe des Grundes mitzuteilen. Bei einer Ablehnung verfällt der Anspruch auf Bildungsfreistellung aber nicht.
Was passiert, wenn ich während des Bildungsurlaubes krank werde?
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung bleibt auch dann bestehen, wenn Sie während des Bildungsurlaubes erkranken. Das gilt für die Tage, an denen Sie wegen Arbeitsunfähigkeit nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten und sich die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest haben nachweisen lassen.
Muss ich die Teilnahmebescheinigung meinem Arbeitgeber vorlegen?
Sie bekommen am Ende des Bildungsurlaubs eine Teilnahmebescheinigung. Diese ist am nächsten Arbeitstag dem Arbeitgeber vorzulegen. Sie gilt als Grundlage für die Lohnfortzahlung.